Mit dem HEGAU-Schatzbrief Vermögen bilden

Was sind Genussscheine bzw. Genussrechte?
Sie sind ein Wertpapier mit einer Zwitterstellung zwischen Aktien und Anleihen. Durch eine Festverzinsung mit Rückzahlungsanspruch haben sie eher Anleihecharakter. Genussrechte gewähren keine Teilhaber-Inhaberrechte, insbesondere keine Stimmrechte. Es liegt kein Bankgeschäft vor.
Die Ausgabe von Genussrechten stellt seit Januar 2005 laut KWG den Tatbestand des Einlagengeschäftes dar. Um dies zu vermeiden sollte bei vertraglichen Vereinbarungen mindestens auf einen unbedingten Rückzahlungsanspruch verzichtet werden. Die bislang übliche einfache Nachrangabrede im Insolvenz- und Liquidationsfall ist dahingehend zu erweitern, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapital solange und soweit ausgeschlossen ist, als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.
Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Ausgabe von Genussrechten bedarf der Zustimmung der Mitglieder beziehungsweise der Vertreterversammlung (3/4 Mehrheit). Das Bezugsrecht gilt nur für die Genossenschaftsmitglieder.
Welche Steuern fallen für die Genossenschaft an?
Bei Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter fallen 25 % Kapitalertragssteuer für die Genossenschaft an und für den Genussscheininhaber sind 25 % Kapitalertragssteuer anrechenbar oder er legt eine Freistellungsbescheinigung vor.
Mehr Informationen: Was sind Inhaberschuldverschreibungen.
Interview mit HEGAU-Geschäftsführer Axel Nieburg.
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